Dürfen Tote auch wählen?

by - September 27, 2009

Heute ist Bundestagswahl, aber ich habe meine Bürgerpflicht schon vor zwei Wochen getan: Statt mir Briefwahlunterlagen zu bestellen, ging ich dieses Mal persönlich ins nahe an meinem Arbeitsplatz gelegene Wahlamt und konnte dort in einer Art permanentem Wahllokal auch gleich meine Stimme abgeben.

Diese Möglichkeit scheinen viele Menschen zu nutzen, denn es war recht voll. Und auf dem Rückweg beschlich mich plötzlich folgender morbider Gedanke: Was ist, wenn ich oder ein anderer Frühwähler auf dem Rückweg ins Büro unter einen Bus kommt oder an einem Herzinfarkt verscheidet? Die Stimme ist abgegeben, und ob man am Wahltag noch lebt, kann niemand überprüfen.

Noch weiter gedacht dürfte sich dieses Problem insbesondere bei Alters- und Pflegeheimen stellen: Meines Wissens führt dort das Pflegepersonal standardmäßig für alle Heiminsassen die Briefwahl durch - mit etwas Glück werden die Leute dabei immerhin gefragt, für wen sie ihre Stimme eigentlich abgeben möchten. Aber einige von ihnen erleben mit Sicherheit den eigentlichen Wahltag nicht. Gezählt werden ihre Stimmen sicherlich dennoch, denn man kann ja nicht jeden einzelnen Briefwähler am Wahltag anrufen und auf einer Liste als noch lebendig abhaken.

Also, nach meinen Überlegungen wählen bei jeder Wahl einige Tote mit. Interessant wäre dabei natürlich, ob sie eine Wahl in die eine oder andere Richtung beeinflussen können.

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